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Eingliederung des Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien in den Verkehrsverbund Ostsachsen zum 1. Januar 2026: Wichtige Schritte und Entwicklungen im Nahverkehrsbereich des Landkreises Görlitz.

Die bevorstehende Eingliederung des Zweckverbands Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien in den Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen zum 1. Januar 2026 bringt spannende Veränderungen für die Region. Mit einem neuen Namen und Sitz in Dresden soll der Zusammenschluss durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag und eine neue Satzung gestärkt werden. Auch die kommunale Integrationsarbeit wird im Blick gehalten, während die Landkreisverwaltung an der Vergabe von ÖPNV-Leistungen arbeitet. Zudem stehen wichtige Anträge zu Verbindungen im Nahverkehr und die Beflaggung von Dienstgebäuden auf der Agenda. Bleiben Sie dran für weitere Entwicklungen!

Die Eingliederung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) in den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) steht bevor und soll am 1. Januar 2026 vollzogen werden. Im Zuge dieser Fusion wird der ZVON den neuen Namen "Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen" tragen, mit einem Hauptsitz in Dresden und einer Außenstelle in Bautzen.

Für die Umsetzung dieser Eingliederung ist ein öffentlich-rechtlicher Eingliederungsvertrag notwendig, dem auch eine neue Verbandssatzung für den entstehenden Zweckverband zugrunde liegen wird. Der Landrat ist in diesem Zusammenhang ermächtigt, redaktionelle Anpassungen im Vertragsentwurf sowie in der zukünftigen Satzung vorzunehmen. Ein entscheidender Schritt in diesem Prozess wird die Verbandsversammlung des ZVOE sein, die voraussichtlich am 4. Dezember 2025 einen abschließenden Beschluss zum Zusammenschluss fassen wird. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass die Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen erforderlich ist, um den Zusammenschluss rechtlich wirksam zu machen.

Im Hinblick auf die kommunale Integrationsarbeit sind die Integrationsbehörden gefordert, hauptamtliche Beauftragte für Integration und Teilhabe im Rahmen des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes (SächsIntG) zu benennen. Gleichzeitig bereitet die Landkreisverwaltung die Vergabe der ÖPNV-Leistungen an die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH vor. Diese Vorbereitung wird durch Vorgaben der Clean Vehicles Directive sowie des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge beeinflusst.

Darüber hinaus hat die Fraktion Freie Wähler/FDP einen Antrag eingebracht, der die näheren Aspekte der nordöstlichen Region des Landkreises mit der Verbindungsstrecke Sebnitz-Neustadt-Stolpen-Hohnstein beleuchtet. Der Landrat wurde ebenfalls beauftragt, beim Nahverkehrsplan darauf hinzuwirken, dass die Verbindung Neustadt – Bischofswerda zur Takt- oder PlusBus-Linie aufgewertet wird.

In einem anderen Thema hat die AfD-Fraktion den Antrag gestellt, die Dienstgebäude und Liegenschaften des Landkreises, sofern ein Fahnenmast vorhanden ist, zu beflaggen. Der Kreistag stimmte außerdem den Sitzungsterminen für das Jahr 2026 einstimmig zu. Die Sitzungen sind für jeden Montag im Jahr 2026 um 17:00 Uhr angesetzt.

Fakten

  • Die Eingliederung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien in den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe soll zum 1. Januar 2026 erfolgen.
  • Der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) soll den Namen "Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen" führen, mit Sitz in Dresden und einer Außenstelle in Bautzen.
  • Die Eingliederung des ZVON in den ZVOE soll auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Eingliederungsvertrages sowie einer neuen Verbandssatzung für den dadurch entstehenden Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen zustimmen.
  • Der Landrat wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen im Entwurf des Eingliederungsvertrages sowie der künftigen Verbandssatzung zu zustimmen.
  • Die Verbandsversammlung des ZVOE soll in der voraussichtlich am 4. Dezember 2025 stattfindenden Sitzung einen finalen Beschluss zum Zusammenschluss fassen.
  • Eine Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen ist erforderlich, um den Zusammenschluss wirksam zu machen.
  • Gemäß des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SächsIntG) sollen die Integrationsbehörden im Rahmen der kommunalen Integrationsarbeit hauptamtliche Beauftragte für Integration und Teilhabe bestellen.
  • Die Landkreisverwaltung bereitet derzeit die Vergabe der ÖPNV-Leistungen an die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH vor, die durch die Clean Vehicles Directive und das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge beeinflusst wird.
  • Die Fraktion Freie Wähler/FDP hat einen Antrag zur näheren Betrachtung der nordöstlichen Region des Landkreises mit der Verbindung Sebnitz-Neustadt-Stolpen-Hohnstein eingebracht.
  • Der Landrat wird beauftragt, bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes darauf hinzuwirken, dass die Verbindung Neustadt – Bischofswerda zur Takt- oder PlusBus-Linie aufgewertet wird.
  • Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Beflaggung von Dienstgebäuden und Liegenschaften des Landkreises beantragt, soweit ein Fahnenmast vorhanden ist.
  • Der Kreistag stimmte den Sitzungsterminen für das Kalenderjahr 2026 einstimmig zu.
  • Die Kreistagssitzungen finden im Jahr 2026 an folgenden Montagen, jeweils 17:00 Uhr statt: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag.
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