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Förderung für Demokratieprojekte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Beantragung bis 30. September 2026 möglich

Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ haben engagierte Vereine und Initiativen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Möglichkeit, bis zu 100 % ihrer Projektkosten gefördert zu bekommen, um sich für die Werte der Demokratie und gegen Extremismus stark zu machen. Besonders im Fokus stehen Kinder, Jugendliche und deren Familien, die durch gemeinsame Projekte ein respektvolles Miteinander fördern können. Ab dem 1. Oktober 2025 können die Antragsunterlagen eingereicht werden, wobei die Frist bis zum 30. September 2026 reicht. Dabei ist es wichtig, den Antrag vor Projektbeginn zu stellen. Fragen zur Antragstellung können direkt an die Stadtverwaltung Pirna gerichtet werden, um so bestmöglich unterstützt zu werden.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ befindet sich derzeit in seiner dritten Förderperiode und zielt darauf ab, die Demokratie sowie ein friedliches und respektvolles Miteinander zu stärken. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Teilhabe und der Bekämpfung aller Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit. Im Rahmen dieses Programms plant der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, für das Jahr 2026 eine Zuwendung aus dem Förderprogramm „Partnerschaft für Demokratie“ zu beantragen.

Vereine und Initiativen, die sich aktiv für die Werte des Grundgesetzes einsetzen und gegen verschiedene Formen des Extremismus sowie gegen Ideologien der Ungleichwertigkeit arbeiten, können von dieser Förderung profitieren. Besonders angesprochen werden sollen Kinder und Jugendliche, deren Familienangehörige sowie junge Erwachsene, um ein gemeinsames und respektvolles Miteinander zu fördern.

Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie durch Mittel des Freistaates Sachsen. Für die Kommunen Sebnitz, Bad Schandau und Hohnstein kann ein Förderantrag bei der „Partnerschaft für Demokratie“ gestellt werden. Die Antragsteller haben die Möglichkeit, bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten ihres Projekts zu erhalten, sofern dieses mit den Zielen des Programms „Demokratie leben!“ übereinstimmt.

Das Landratsamt ist das federführende Amt für die „Partnerschaft für Demokratie“. Antragsunterlagen werden ab dem 1. Oktober 2025 auf den Websites www.landratsamt-pirna.de/partnerschaften-fuer-demokratie.html und www.vielfalt-soe.de bereitgestellt. Diese können bis spätestens 30. September 2026 eingereicht werden, wobei zu beachten ist, dass die Antragstellung vor dem Projektbeginn erfolgen muss. Über die Förderfähigkeit der eingegangenen Anträge entscheidet ein Bündnis anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs.

Für weitere Informationen und Beratung steht der Fachdienst Demokratie, Prävention und Migration bei der Stadtverwaltung Pirna zur Verfügung. Interessierte können sich an Herrn Johannes Enke wenden, um Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sind zudem auf der Website www.demokratie-leben.de zu finden.

Fakten

  • Der Förderung für Demokratieprojekte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist bis 30. September 2026 möglich.
  • Die Antragsfrist beginnt ab dem 1. Oktober 2025.
  • Die Stadtverwaltung Pirna kann Fragen zur Antragstellung direkt beantworten.
  • Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist der betroffene Ort.
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